[26.06.2010]
Steuerzahler finanziert aussichtslosen Rechtsstreit.

Liebe Leserinnen und Leser,

Arps bringt es auf den Punkt und nimmt dabei kein Blatt vor den Mund. So in etwa kommt WS beim überwiegenden Teil meiner Leserschaft an. Man nimmt mir ab, dass ich aus Überzeugung und gestützt auf 16- jähriger Erfahrung als Stadtrat bestrebt bin, kommunalpolitische Zusammenhänge offen und ehrlich darzustellen, um damit dem interessierten Bürger Einblicke zu verschaffen, die er über sonstige Medien, wenn überhaupt, dann nur sehr eingeschränkt wahrnehmen kann. Mein Grundsatz war, ist und bleibt dabei das in der Verfassung verbriefte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und alles, was daraus abzuleiten ist. Hin und wieder kommt es dabei vor, dass ich bei Wahrnehmung dieser Meinungs- und Pressefreiheit angegriffen werde. Bisher konnte ich alle solche Versuche abwehren und auch im vorliegenden Fall bin ich mir da ziemlich sicher.

Es geht um meinen Artikel „Über falsche Architekten“ vom 28.04. 2010.
Dabei handelt es sich zunächst um merkwürdige Umstände: Ich werde anwaltlich dazu aufgefordert, bestimmte Passagen aus diesem Artikel zu widerrufen bzw. künftig zu unterlassen. Anbei für eine Zeitzer Anwaltskanzlei eine „Vollmach in Sachen Stadt Weißenfels / Hartwig Arps wegen beamtenrechtlichem Fürsorgeanspruch zugunsten Bauoberamtsrätin Diana Wagner.“ Unterzeichnet von OB Robby Risch.

Obwohl die Stadt über ein Rechtsamt verfügt, wird eine private Kanzlei beauftragt.
Trotz akuter Finanznot der Stadt. Für mich ist allein das ein Skandal! Wenn ich dann noch bedenke, dass der OB einen Fürsorgeanspruch für jemand geltend machen will, dessen praktische Amtsführung seit Jahren auch in der Kritik der „Bürger für Weißenfels“ stand und steht, denen auch er bis zur Amtsübernahme maßgeblich angehörte, dann wird das Ganze auch noch kurios. Im Schreiben aus der Kanzlei vom 10.06.2010 heißt es:

„…Wir fordern Sie deshalb auf, ihre Äußerungen in der nächsten Online-Ausgabe der „Weißenfelser Seiten“ in Bezug auf nachweisbare Fehlleistungen und eine Schadensverursachung durch Frau Diana Wagner unmissverständlich zu widerrufen.“
Dann ist weiter die Rede von „Schmähkritk“ und „Beleidigung“ und:
…angesichts dessen fordern wir Sie namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, künftig die von Ihnen aufgestellten Werturteile und Meinungen über Frau Diana Wagner, insbesondere Ihre Äußerungen über deren Unfähigkeit und die Bezeichnung als Versager gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen jeglichen Dritten zu unterlassen. …Für die Abgabe und Übersendung der Unterlassungsverpflichtungs- und Widerrufserklärung haben wir uns eine Frist auf den 25.06.2010 notiert.…“
Bei Nichtvorlage „werden wir unserer Mandantin anraten Klage auf Widerruf und Unterlassung zu erheben. …Ergänzend sei hervorgehoben, dass Frau Diana Wagner selbst gerichtlich einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Ehrverletzung geltend machen kann. Des Weiteren behalten wir uns für unsere Mandantin vor, im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht entsprechenden Strafantrag wegen des Verdachts der Straftatbestände der Beleidigung und üblen Nachrede gem. §§185, 186 StGB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.“

Auszüge aus meinem Antwortschreiben an die Anwaltskanzlei vom 21.06.2010:
„mit Interesse – aber auch einiger Verwunderung – habe ich Ihr Schreiben vom 10. Juni 2010 zur Kenntnis genommen. Zunächst führen Sie – durchaus nachvollziehbar – aus, dass eine umfassende Güterabwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Frau Wagner und den Rechten auf Meinungs- und Pressefreiheit in diesem Fall stattzufinden hat. Rechtsirrig vertreten Sie allerdings dabei die Auffassung, dass im Ergebnis hier die Meinungs- und Pressefreiheit beschränkt werden dürfte und müsste. Ihre Behauptung steht aber im diametralen Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, (siehe dazu u.a. BGH vom 7. Dezember 1999, Az.: VI ZR 51/99), wonach Berichterstattungen über Vorgänge des Zeitgeschehens, die zumal von öffentlichem Interesse sind, grds. nicht unter Rücksichtnahme auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kritisierten zu unterbleiben haben. Weil es sich bei dem von mir ins Internet gestellten Artikel um eine Information für die Bürger der Stadt Weißenfels handelt und meine Kritik sich vornehmlich gegen Verwaltungsvorgänge und ausschließlich gegen Personen in ihrer Funktion als Verwaltungsorgan richtet, bleibt für einen Widerruf kein Raum. Auch wenn Kritik unangenehm ist, ist dies vom Einzelnen im öffentlichen Interesse hinzunehmen.
Ihre an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe, wonach meine Darstellungen sogar „Schmähkritik“ beinhalteten und „verleumderisch“ seien, sind absurd und werden als unzutreffend zurückgewiesen. Wann „Schmähkritik“ vorliegt und wann nicht ist der diesbezüglich sehr umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die sie, wenn auch auf in diesem Fall nicht einschlägig, zitieren und deren vertieftere Recherche ich Ihnen daher anrate, leicht zu entnehmen (vgl. dazu auch BVerwG, 2 WD 26/05; Urteil vom 29.06.2006…). Im Übrigen reicht auch schon ein Blick in einen Standardkommentar zum Strafgesetzbuch, um Äußerungen mit beleidigenden Inhalten im Sinne des § 185 StGB von denen von mir Getätigten abgrenzen zu können. …Im Ergebnis liegen also weder Gründe vor, die es notwendig machten, die von mir getroffenen Aussagen zu widerrufen, noch eine irgendwie geartete Unterlassungsverpflichtung einzugehen.
Möglichen rechtlichen Schritten Ihrerseits sehe ich daher mit großer Gelassenheit entgegen. In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend nicht unerwähnt lassen, dass der – meiner Erfahrung nach leider gerade von Rechtsanwälten – gerne unternommene Versuch, durch „Wedeln“ mit dem Strafgesetzbuch zum schnellen Erfolg in zivilrechtlichen Angelegenheiten zu kommen, in diesem Fall untauglich ist.
Gerade weil Sie und ihre Mandantschaft, spätestens nach Kenntnisnahme von diesem Schreiben, wissen, dass alle gegen mich erhobenen Vorwürfe offensichtlich haltlos sind, empfehle ich Ihnen rein und höchst für- und vorsorglich, bevor Sie sich zu vorschnellen Schritten, die Ihnen natürlich jederzeit offen stehen, hinreißen lassen könnten, sich mit den Regelungen des §164 Abs.1 StGB vertraut zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
H.Arps“

Liebe Leserinnen und Leser,
ich nutze gern die Gelegenheit, um an einige diesbezügliche Sachverhalte, Meinungen und Beiträge zu erinnern:

Frau Wagner ist seit Jahren innerhalb der Weißenfelser Stadtverwaltung die zuständige Abteilungsleiterin für Stadtgestaltung (früher Amtsleiterin Stadtplanungsamt und in der Leitungsstruktur 2007 auch als Stadtarchitektin bezeichnet) und damit zuständig für Stadtentwicklungskonzepte, Flächennutzungspläne, IBA 2010, Stadtumbau Ost, Fördermittel im Sanierungsgebiet, planungsrechtliche Stellungnahmen.
Ich weiß aus meiner langjährigen Praxis als Stadtrat, dass diese Aufgabenbereiche mehr beinhalten, als „lediglich Planungsanregungen an die Stadt Weißenfels“ zu geben und „konkrete Planaufträge des Stadtrates der Stadt Weißenfels umzusetzen“ – wie behauptet wird.
Die Verantwortlichen werden seit Jahren durch entsprechende Prüfberichte des Landesrechnungshofes aufgefordert quasi ihre Hausaufgaben zu erledigen. Da ist die Rede von diversen Verstößen, Doppelplanungen und die Erwartung, dass die Stadt die Betreuung der Städtebauförderungsprogramme als ureigene Aufgabe selbst durchführt und vor Beauftragung von städtebaulichen Leistungen die finanzielle Machbarkeit prüft. (siehe auch Sonderausgabe Weißenfelser Seiten, Juni 2009, über die Startseite als PDF- Datei zu erreichen)

In dieser Ausgabe zitiere ich eingangs auch den zuständigen Kultusminister Olbertz hinsichtlich der Abrisse im Novalsquartier:
„Die Verantwortungsträger vor Ort haben versagt. …Die historische Bausubstanz wurde vernachlässigt. Es kann nicht sein, dass Einfamilienhäuschen mitten in die Stadt gesetzt werden und am Ende diese Stadt ein postmodernes Antlitz bekommt, das praktisch beliebig ist und niemanden mehr anspricht.“

Zu den Verantwortungsträgern gehört Frau Wagner!
Und das in einer Situation der dramatischen Finanznot in Bund, Ländern und Kommunen.
In meiner Sonderausgabe erwähne ich auch die diversen Mitstreiter im Kampf gegen solche Entwicklungen. Es handelt sich dabei um namhafte Persönlichkeiten, darunter ausgewiesene Experten in Sachen Stadtentwicklung, Stadtgestaltung und Architektur. Hier einige Beispiele:

FAZ, Dieter Bartetzko,15.04.03:
„Havanna liegt an der Saale…Ist Weißenfels eine unfreundliche Stadt? Nein, sondern eine freudlose, ein Musterfall dessen, was unter dem Schlagwort „schrumpfende Städte“ Bund, Ländern und Kommunen Panikattacken beschert. Weißenfels ist auch baulich ein Präzedenzfall unaufhaltsamer Verödung…“
DIE WELT, Dr. Dankwart Guratzsch, 20.05.06:
„Eine Autogarage für Novalis. Weißenfels plant Reihenhäuser in der Altstadt – Historische Gebäude sollen fallen. … In der Stadt ist nicht mehr Stadtentwicklung, sondern Stadtabwicklung angesagt.…“
Neue Züricher Zeitung, Matthias Grünzig, 20.03.06:
„Eine Stadt stirbt an ihren Häusern. Weißenfels- langsamer Niedergang eines Barockjuwels.“
MZ, Günter Kowa, 20.05.06:
„Weißenfels übt Stadtumbau. …Kritischer noch ist die Einfallslosigkeit in städtebaulicher Hinsicht.“
DIE WELT, Guratzsch, 05.08.06:
„Ehrfurcht vor der Blauen Blume. Auch Günter Grass will den Abriss des Novalisquartiers in Weißenfels verhindern.“
FAZ, Arnold Bartetzky, 25.09.06
„Kein Artenschutz für die blaue Blume. Wirklich krass, mit Verlaub: Weißenfels an der Saale ruiniert seine kostbare Altstadt.
FAZ, A. Bartetzky, 28.09.06:
„Abriss auf Raten. Weißenfels an der Saale ruiniert seine Altstadt.“

Leserbriefe MZ:
Rüdiger Hofmann, München:

„Historische Altstadt wird systematisch vernichtet.“
Ernst Rölecke, Pfarrkirchen:
„Weißenfelser Zentrum verödet immer mehr.“
Lutz Ludwig, Weißenfels:
„Unnütze Berater und zu viele Gutachten.“
Egon Handschug, Leißling:
„Es sind nicht nur Fachleute auf den Führungspositionen.“
Dr. Otto Klein, Weißenfels:
„Die Administration im hiesigen Rathaus interessiert weder die Meinung von ausgewiesenen Fachleuten noch die Einbeziehung der gefährdeten Bausubstanz in die Planungsaufgabe.“
Erwin Bose, Weißenfels:
„Meinung der Bürger werden nicht berücksichtigt. Leider fehlen mehr Stadträte wie Herr Arps.“

Diese Aufzählung kann um diverse Beispiele erweitert werden. Bis hin zu kritischen TV-Beiträgen der ARD und des MDR und aktuellen Literaturbeiträgen zur Stadtgestaltung in Weißenfels.

Der jüngste Beitrag kommt vom namhaften Architekturkritiker Dr. Dankwart Guratzsch.
DIE WELT vom 12.04.2010 (nachzulesen nach Abstimmung mit dem Autor auch in Weißenfelser Seiten v.12.04.2010):
„Zum regelrechten Fiasko…hat sich die IBA- Modellstadt Weißenfels entwickelt.“

All das sind für mich unzweifelhaft Zeugnisse einer städtebaulichen Fehlentwicklung verbunden mit erheblichen materiellen und riesigen Imageschäden, für die auch Frau Wagner Verantwortung zu tragen hat. Wenn ich ihr das öffentlich vorwerfe, dann ist das nur eine logische Konsequenz. Genauso wie ich nach diversen Begründungen die Abwahl von konkret benannten Kommunalpolitikern bis hin zum Oberbürgermeister mit Erfolg forderte, komme ich zu analogen Forderungen hinsichtlich der Verantwortungsträger im Verwaltungsbereich.

Zu lesen z. B. unter:
03.11.09: Es ist ja nicht nur das E –Werk.
Oder unter: „Komplette Online-Ausgabe zur Bürgermeisterwahl 2008“ (Themen 08/09).
Mit konkreten Fakten, Meinungen und Forderungen auch und besonders
Zum Stadtentwicklungskonzept 2010.

Eine besondere Note erhält diese Sache dadurch, dass der im aktuellen Vorgang Vollmacht erteilende Oberbürgermeister Robby Risch als ehemaliges Mitglied der Wählervereinigung „Bürger für Weißenfels“ in wesentlichen Punkten meine Auffassungen vertritt. Dies trifft ganz besonders zu für Fehlentwicklungen im Kern der barocken Innenstadt. Da wo heute u.a. als Zweck- u. Gestaltungselemente bunte Container in der nähe des Novalishauses stehen. Dazu einige Zitate:

Schreiben OB Risch an Weißenfelser Seiten vom 05.06.09:
„…Wie sah es davor aus? Das IBA- Projekt war längst durchgeplant bevor der Stadtrat überhaupt darüber diskutieren konnte, die Fördermaßnahme „Soziale Stadt gar beantragt
(u.a. Wohngegend der Leopold- Kell- Straße statt sozialer Brennpunkt Neustadt), die „Wilhelmshöhe“ gegen bestehenden Stadtratsbeschluss unwiederbringlich verscherbelt
(leider fällt mir da kein anderes Wort ein). Baumaßnahmen wie in der Marienstraße wurden gegen bestehendes Recht umgesetzt und, und, und… Wo bleibt das Gemeinwohl unserer Stadt?“
Oberbürgermeister Robby Risch zu den OB- Wahlen.
Zitate aus „Brennpunkte. Robby Risch- Bürger für Weißenfels.“ Januar 2008:

„…Hinzu kommt eine Vielzahl von Gutachten, begleitenden Büros, Sanierungsträgern, Wettbewerben, Untersuchungen…, alles Dinge die ich als Doppelstrukturen bezeichne. Eine Ansicht, die ich nicht zuletzt durch Rechnungsprüfungen bestätigt finde. Der Grundsatz ist relativ einfach, entweder die Verwaltung macht ihre Arbeit selber oder ein Fremder Dritter tut dies. Dann muss man allerdings die die doppelten Kosten hinterfragen!“
Er kritisiert: „Abrissbeschlüsse zugunsten von Neubauten im Sanierungsgebiet Innenstadt, kommunale Haushalte, die gegen jeden Grundsatz wirtschaftlichen Handelns verstoßen und Zustimmung zu IBA 2010 (dessen Verwirklichung zum Grundsatzbeschluss schon heute eine Farce ist….“

Zum Thema Abrisse und Neubebauung Marienstraße als den Höhepunkt innerstädtischer Fehlentwicklung der letzten Jahre:

Aus dem Schreiben von R. Risch an den Chef der einberufenen Expertenrunde
M. Bräuer/Rostock vom 25.11.2006:

„ Für das Areal gibt es derzeit kein Baurecht! Es gibt einen Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 1995 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der bis heute nicht aufgehoben ist. Stattdessen erteilte man Baugenehmigungen lt. §34 Baugesetzbuch, die nicht nur wegen der offenen Bauleitplanung unzulässig sind, sondern auch wegen der geplanten Art der Bebauung. (siehe dazu auch Anlage 1+2)…

Aus dem Schreiben von R. Risch an M. Bräuer/Rostock vom 07.01.07:
„…Städtische Angestellte und Gutachter, die vorher an der Statik, Sanierungsgutachten ect. gearbeitet und nicht wenig Geld verdient hatten, bestätigen nun, zum Teil in Personalunion, den unrettbaren Zustand. Wir sind der Meinung, dass wir viel zu spät die bundesweite Öffentlichkeit um die Unterstützung gebeten haben, die von der Kommune und dem Land nicht zu erfahren war….
Robby Risch
Fraktionsvorsitzender Bürger für Weißenfels“

Liebe Leserinnen und Leser,
dies zunächst zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit. Nach einer kurzen Sommerpause werde ich mich dann auch langsam in den Landtagswahlkampf einmischen. Aus den verschiedensten Quellen sind mir vertrauliche Unterlagen zugegangen, die sich auch und besonders mit der „Linken- Hochburg Wahlkreis 45 (Hohenmölsen- Weißenfels)“ befassen. Da liegen interne Papiere über Intrigen, Machtgeilheit, Postenschacher, Mobbing und Wahlstrategien in meinem Tresor – unfassbar, was da alles zu lesen ist!

Ihr Hartwig Arps


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