Erforderliche Korrekturen. Die Rolle der KEWOG

Die Betreuung der Städtebauforderungsprogramme wird in Weißenfels nicht als ureigene Aufgabe der Stadt wahrgenommen. Die Übertragung dieser wichtigen Funktion an einen privaten Sanierungsträger beinhaltet zwangsläufig die Gefahr des Verlustes der Eigenständigkeit der Stadt in wichtigen Fragen der Stadtentwicklung. Der innere Widerspruch einer solchen Regelung liegt bei näherer Betrachtung auf der Hand: Das nachvollziehbare unternehmerische Ziel einer solchen Firma, sich quasi als Dauerauftragnehmer der Stadt einzurichten, liegt im Gegensatz zur gebotenen Effizienz im Umgang mit öffentlichen Mitteln. Findet das nicht statt, kommt es zwangsläufig zu Verschleppungen,Verfilzungen, mangelnder Übersicht und Transparenz. Das führt zu einer Selbstbedienungspraxis, wenn begünstigend jeglicher Wettbewerb für die Ausführung derartige Aufgaben praktisch ausfällt. In Weißenfels ist nicht nur nach meinen Beobachtungen genau das der Fall. Alles, was ich dazu schon veröffentlicht habe, ist nach wie vor hochaktuell.
Ein Stadtrat aus ehrenamtlichen Mandatsträgern kann die dringend erforderliche Kontrollfunktion zur Eindämmung solcher Entwicklungen nicht erfüllen. Dazu die folgende Veröffentlichung im „Roland-Brief“, Ausgabe Februar 2007, herausgegeben vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt:

„Der (Landtags-)Abgeordnete Gürth (CDU) stellte die Kompetenz der Stadt-und Gemeinderäte in den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen in Frage. Nach seiner Wahrnehmung kann oftmals nicht ein Einziger aus dem Gemeinderat überhaupt eine Bilanz lesen.“
Hier zeigt sich ein wesentlicher innerer Widerspruch der kommunalen Selbstverwaltung, auf den ich gegen das allgemeine Gezänk seit Jahren aufmerksam mache.
Im Schatten solcher Umstände wird Weißenfelser Stadtentwicklung seit vielen Jahren praktiziert.

Presse- und Meinungsfreiheit in Weißenfels?

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