Erforderliche Korrekturen. Die Rolle der KEWOG
Die Betreuung der Städtebauforderungsprogramme wird in Weißenfels nicht als ureigene Aufgabe der Stadt wahrgenommen. Die Übertragung dieser wichtigen Funktion an einen privaten Sanierungsträger beinhaltet zwangsläufig die Gefahr des Verlustes der Eigenständigkeit der Stadt in wichtigen Fragen der Stadtentwicklung. Der innere Widerspruch einer solchen Regelung liegt bei näherer Betrachtung auf der Hand: Das nachvollziehbare unternehmerische Ziel einer solchen Firma, sich quasi als Dauerauftragnehmer der Stadt einzurichten, liegt im Gegensatz zur gebotenen Effizienz im Umgang mit öffentlichen Mitteln. Findet das nicht statt, kommt es zwangsläufig zu Verschleppungen,Verfilzungen, mangelnder Übersicht und Transparenz. Das führt zu einer Selbstbedienungspraxis, wenn begünstigend jeglicher Wettbewerb für die Ausführung derartige Aufgaben praktisch ausfällt. In Weißenfels ist nicht nur nach meinen Beobachtungen genau das der Fall. Alles, was ich dazu schon veröffentlicht habe, ist nach wie vor hochaktuell. „Der (Landtags-)Abgeordnete Gürth (CDU) stellte die Kompetenz der Stadt-und Gemeinderäte in den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen in Frage. Nach seiner Wahrnehmung kann oftmals nicht ein Einziger aus dem Gemeinderat überhaupt eine Bilanz lesen.“ Presse- und Meinungsfreiheit in Weißenfels?
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